NIS2 kompakt für Event-IT & Hardware-Rental: Was Unternehmen organisatorisch & technisch jetzt umsetzen sollten

NIS2 kompakt für Event-IT & Hardware-Rental: Was Unternehmen organisatorisch & technisch jetzt umsetzen sollten

NIS2 kompakt für Event-IT & Hardware-Rental: Was Unternehmen organisatorisch & technisch jetzt umsetzen sollten

Mit dem Inkrafttreten der europäischen NIS2-Richtlinie zum 18. Oktober 2024 und der nationalen Umsetzung Anfang 2025 sind Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU verpflichtet, ihre Cybersecurity-Strukturen erheblich zu stärken. Besonders Unternehmen im Bereich Event-IT und Hardware-Vermietung stehen nun vor der Herausforderung, ihre IT-Infrastruktur nicht nur performant, sondern auch NIS2-konform zu gestalten. Damit wird IT-Sicherheit zur strategischen Pflicht für Vermietfirmen, Messeveranstalter und B2B-Dienstleister gleichermaßen.

In diesem Beitrag geben wir einen fundierten Überblick über die Anforderungen der NIS2-Richtlinie, erläutern praxisnahe Maßnahmen speziell für die Event- und Hardware-Rental-Branche und zeigen, welche Vorteile „NIS2 Hardware mieten“ jetzt bietet. Ebenso erfahren Sie, wie Sie sich organisatorisch und technisch richtig aufstellen – mit klarer Handlungsorientierung und Beispielen aus dem realen Einsatzfeld.

Was bedeutet NIS2 konkret für die IT-Vermietung?

Die „NIS2″-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) folgt auf die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und weitet die Verpflichtungen auf mehr Sektoren und Unternehmensgrößen aus. Neu ist, dass auch viele mittelständische Unternehmen – etwa Dienstleister für Events, Messen oder Hardware-Verleih – betroffen sind.

Ab 2025 müssen betroffene Unternehmen:

  • Ihre IT- und Informationssicherheit nach dem Stand der Technik implementieren
  • Ein Risikomanagement und Notfallprozesse etablieren
  • Verantwortlichkeiten bis auf Geschäftsführungsebene klären
  • Regelmäßige Audits und Sicherheitsüberprüfungen durchführen
  • Innerhalb von 24 Stunden schwere Sicherheitsvorfälle melden

Geschäftsführer tragen dabei nun persönlich Verantwortung (inklusive möglicher Bußgelder bei Versäumnissen). Die Anforderungen gelten sowohl für stationär installierte Systeme als auch für temporär aufgebaute IT-Landschaften – wie sie bei Veranstaltungen und gemieteter Hardware wie Leihcomputern oder Tablets auftreten.

Warum die NIS2-Richtlinie auch temporäre IT betrifft

Ob ein Firmenevent mit digitalen Check-in-Terminals, eine Messe mit zentraler Mediensteuerung oder eine Roadshow mit 100 Tablets – temporäre Event-IT ist heute eng an die internen Netzwerke, Cloudlösungen und Kundenserver gekoppelt. Hinzu kommt, dass Event-Veranstalter und Dienstleister immer häufiger Apple iPads mieten, um eine flexible und sichere Umsetzung zu garantieren. Die Anforderungen der NIS2 machen hier keinen Halt.

Wichtige Sicherheitsaspekte gelten daher auch für:

  • Leih-Smartphones und Tablets mit Kundenzugriffen
  • Temporäre Netzwerke, WLAN-Setups und Router
  • QR-Scanner, Bezahlterminals und Registriersysteme
  • High-End Notebooks und Mediaplayer im Einsatz auf Veranstaltungen

Gerade in der Hardware-Vermietung steigen damit die Anforderungen rapide: Wer Geräte und Systeme bereitstellt, muss sicherstellen, dass diese nicht zum Einfallstor für Cyberangriffe werden – unabhängig davon, ob der Kunde die Geräte für einen Tag oder mehrere Wochen nutzt.

NIS2 Hardware mieten: Der sichere Weg zur Compliance

In der Event- und B2B-Vermietung ist Flexibilität zentral. Doch wie erreicht man diese, ohne bei IT-Sicherheit und NIS2-Compliance Kompromisse einzugehen?

Unser Ansatz: „NIS2-konforme Hardwarelösungen direkt über spezialisierte Rental-Partner mieten“. Das entlastet Ihr Unternehmen, spart IT-Ressourcen und stellt den regulatorischen Rahmen sicher.

Mithilfe von darauf spezialisierten Verleihlösungen können Unternehmen temporäre IT-Komponenten inklusive Sicherheitsmaßnahmen beziehen, ohne selbst Aufwand für Installation, Update-Management oder Verschlüsselung übernehmen zu müssen. Besonders gefragt sind derzeit Geräte wie das iPad Pro M4 oder maßgeschneiderte iPad Air M2, die nicht nur Leistung, sondern auch maximale Sicherheit bieten.

Typische Sicherheitsfeatures in NIS2-konformer Miet-Hardware

Feature Beschreibung Vorteil für NIS2-Compliance
MDM-Vorbereitung (Mobile Device Management) Zentrale Steuerung und Fernlöschung Verlustsicherheit, Datenschutz, klare Zugriffskontrolle
Aktuelle OS-Versionen & Auto-Updates Regelmäßige automatische Sicherheitsupdates Schwachstellenmanagement automatisiert
Verschlüsselung (z. B. BitLocker oder FileVault) Gespeicherte Daten vollständig verschlüsselt Datensicherheit selbst bei Gerätdiebstahl
Netzwerkkonfiguration (getrennte WLANs, VPN) Sichere Anbindung an interne Serversysteme Minimierung von Angriffspunkten und Fremdzugriff
Nutzerrollen & Zugriffsrechte Benutzer basierte Rechtevergabe Verhinderung von Insider-Bedrohungen

Organisatorische Maßnahmen: Diese Schritte sind jetzt Pflicht

Unternehmen müssen alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen dokumentieren und den Reifegrad der eigenen Prozesse hinterfragen. Das bedeutet für B2B-Dienstleister im Bereich Event-IT und Hardware-Rental u.a.:

  1. Rollen definieren: Wer ist verantwortlich für IT-Sicherheit intern? Wer sorgt für sichere Konfigurationen bei Leihmaterial wie zum Beispiel Gaming-Laptops oder Business-Notebooks?
  2. Technik-Partner auditieren: Nur mit zertifizierten Verleihern arbeiten, die NIS2-Kompatibilität nachweisen können.
  3. Prozessketten visualisieren: Wo gelangt ein gemietetes Gerät ans Netz? Welche Rechte werden vergeben?
  4. Daten in Echtzeit kontrollieren: Erhöhte Anforderungen an Logging, Monitoring und Echtzeitdiagnostik
  5. Notfallpläne formulieren: Für Cybervorfälle auf Events oder während Roadshows

Beispiel aus der Praxis: Messeauftritt eines Finanzdienstleisters

Ein mittelständischer Finanzdienstleister plant für Frühjahr 2025 einen mehrtägigen Messeauftritt. Dort sollen Meetingräume mit iPads samt CRM-Zugängen ausgestattet werden, Kundenregistrierungen digital erfolgen und das Event-WLAN mit firmeninternen Netzwerken verknüpft sein. Bisher wurden Hardware und IT-Setups über verschiedene Partner unspezifisch angemietet.

Angesichts NIS2 wird jetzt gezielt auf geprüfte Lösungen gesetzt. Das Unternehmen entscheidet sich, Apple iPads mit MDM-Anbindung und vorinstallierten Security-Funktionen zu mieten. Parallel wird auf sichere 2-in-1 Devices für flexible Meeting- oder Präsentationsflächen gesetzt. Auch das WLAN für die Messe wird verschlüsselt und in einem isolierten VLAN konfiguriert. Ergebnis: Eine nachweislich NIS2-konforme Umsetzung ohne internen Mehraufwand.

Vorteile bei der NIS2-konformen IT-Miete

Wer auf spezialisierte Partner setzt, profitiert gleich mehrfach:

  • Reduzierter interner Aufwand für IT-Abteilungen
  • Minimierung rechtlicher Risiken und Haftungsfragen
  • Flexible Skalierung für Veranstaltungen jeder Größe mit aktuellen Smartphones oder leistungsfähigen Tablets
  • Vorkonfiguriert, geprüft und sofort einsatzbereit
  • Perspektivisch auch steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe

In der Praxis zeigt sich: Die Miete von NIS2-konformer Hardware ist nicht nur sicherer, sondern auch wirtschaftlich attraktiver als eigene kurzfristige Infrastrukturinstallationen.

FAQ zur NIS2 mit Fokus auf Hardware Rental & Event-IT

Bin ich als IT-Vermieter direkt von der NIS2 betroffen?

Nur wenn Ihr Unternehmen eine bestimmte Größe (mehr als 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Jahresumsatz im betroffenen Sektor) überschreitet. Indirekt sind aber alle Player betroffen, da Kunden nur noch mit verifizierten sicheren Anbietern arbeiten dürfen.

Welche Nachweise muss ich als Vermieter gegenüber Kunden erbringen?

Technische Maßnahmen wie Patch-Management, Geräteverschlüsselung und MDM sollten belegbar sein. Ein Verweis auf ISO/IEC 27001 oder TISAX-Standards ist ebenfalls hilfreich.

Wer haftet bei Datenpannen mit gemieteter Hardware?

Das hängt vom Vertrag und der Konfigurationsverantwortung ab. Werden Geräte vollständig vom Verleiher vorkonfiguriert und betrieben, liegt auch die Verantwortung dort. Kunden sollten dies vertraglich absichern und auf standardisierte Mietlösungen etwa bei Business-Computern zurückgreifen.

Wie kann ich NIS2-konform mieten?

Setzen Sie auf Partner mit Spezialisierung auf Event-IT und Sicherheitsstandards. Fragen Sie gezielt nach NIS2-Vorbereitung, Zertifizierungen, Software-Images und Netzwerkkonzepten für Ihre gewünschte Hardware wie iPad Pro oder Ultra-Laptops.

Fazit: Jetzt die Weichen richtig stellen – mit NIS2-konformer Mietlösung

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Pflichten, aber auch Chancen. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken, positioniert sich als verlässlicher Partner und spart langfristig Ressourcen und juristischen Aufwand. Besonders im Bereich Event-IT und Hardware-Rental sollten Unternehmen ab sofort auf vorgeprüfte Lösungen setzen – wie die sichere Miete von mobilen Endgeräten und Netzwerktechnik.

Unsere Empfehlung: Delegieren Sie die IT-Sicherheit Ihrer temporären Infrastruktur an zertifizierte Experten. Mit NIS2 Hardware mieten sorgen Sie automatisch für Compliance, Datenschutz und beruhigende Rechtssicherheit – ohne Ihre eigenen Kapazitäten zu überlasten.

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