Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

get-IT-easy e.K.

Anbieterinformationen:

get-IT-easy e.K.
Alte Reichsstr. 33
97346 Iphofen

UST-ID: DE318590374
HRA 7960, Amtsgericht Würzburg
Tel.: +49 9323 9 387 100
Fax: +49 9323 90 19 999
E-Mail: rent@get-it-easy.de
Web: www.get-it-easy.de

  • 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
  1. Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Mieter ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. Mieter im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • 2 Anbieter, Vertragspartner, Vertragsschluss
  1. Ihr Anbieter und Vertragspartner ist:

get-IT-easy e.K.
Alte Reichsstr. 33
97346 Iphofen

  1. Maßgeblich für Vertragsschluss und Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung des Vermieters. Angebote sind freibleibend.
  2. Der Mieter wird unter Angabe seiner Kontaktdaten mittels einer Mietanfrage aufgefordert, eine Geräteauswahl zu treffen und die Mietzeit festzulegen. Dies kann er unverbindlich über das im auf der Website des Anbieters integrierte Anfrageformular, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail abgeben. Der Mieter erhält eine E-Mail mit einer Auflistung von Mietgegenstand und Mietzins. Ist der Mieter mit den Bedingungen einverstanden, bestätigt er die Bestellung.
  3. Nach dem Vertragsschluss wird der Vertragstext vom Anbieter gespeichert.
  4. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Mieters keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Mieter dies auftragsbezogen mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Mieter in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Mieter dies ebenfalls unverzüglich mit. In diesem Fall ist der Anbieter sowie der Mieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Mieters unverzüglich erstatten.
  • 3 Mietzeit
  1. Die Mietzeit (erster Miettag) beginnt bei Selbstabholern an dem Tag, an dem das Gerät vom Mieter abgeholt wird bzw. bei Versand am Tag des Eintreffens beim Mieter, als Nachweis gilt der Lieferbeleg des Lieferanten.
  2. Der letzte Miettag ist der Tag, an dem der Mieter das Gerät an den Vermieter zurückschickt oder übergibt, als Nachweis gilt der Lieferbeleg des Lieferanten. Sollte der Mieter innerhalb von 3 Werktagen keinen Ablieferbeleg nachweisen können, so gilt der Tag an dem die Geräte bei der get-IT-easy eingehen als letzter Miettag.
  • 4 Mietzins und Zahlungsmodalitäten
  1. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum wird vom Vermieter mit dem ersten Miettag gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt. Ist der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum länger als 4 Wochen oder als ein Monat, so wird vom Vermieter mit dem ersten Miettag die Miete für die Abschnitte von bis zu 4 Wochen bzw. bis zu einem Monat jeweils gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt.

 

  1. Eine Verlängerung der beauftragten Mietzeit ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, sofern die Mietsachen verfügbar sind. Die Verlängerung der Mietzeit muss beim Vermieter durch den Mieter/Benutzer vor Mietende angefragt werden. Verspätet zurückgesandte Mietsachen werden entsprechend §5 berechnet.

 

  1. Der Mieter kann die Zahlung der Mietkosten per Überweisung, Kreditkarte, Paypal oder als Barzahlung bei Abholung vornehmen.

 

  1. Der Mieter erklärt sein Einverständnis zur möglichen Einholung von Wirtschaftsinformationen über ihn durch den Vermieter. Private Mieter müssen immer eine Kaution hinterlegen. Diese wird im Angebot genannt. Eine Zahlung der Mietsicherheit per Kreditkarte ist nur gegen Zahlung von 4 % Disagio möglich – eine Rückzahlung der Mietsicherheit, die per Kreditkarte hinterlegt wurde, ist erst nach Überweisung des Kreditkartenunternehmens an get-IT-easy e.K. möglich und erfolgt per Banküberweisung. Eine Kaution kann außerdem erst nach Prüfung des Wareneingangs zurückgezahlt werden.

 

  1. Soweit nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.

 

  1. Kommt der Mieter nach Zustellung einer Mahnung in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Gerätes zu fordern bzw. es auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, eine Inkassoorganisation mit der Beitreibung der Zahlung zu beauftragen.

 

  1. Storniert der Mieter – gleich aus welchem Grund – den Mietvertrag, so behält sich der Vermieter die Berechnung von Stornokosten vor.

Stornierungskosten Staffel:

Zeitraum

Kostenanteil des Nettobetrags

Bis sechs Wochen vor Mietbeginn

     25 %

Bis zwei Wochen vor Mietbeginn

     50 %

Weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn

    100 %

Bei nicht möglicher Zustellung

    100 %

  1. Für Aufträge in einem Gesamtwert von weniger als EUR 50,- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- erhoben.

 

  • 5 Rückgabe und Verzug
  1. Sofern die Mietware nicht vollständig und vertragsgemäß zurückgegeben wird, stellt get-IT-easy e.K. für jeden angebrochenen zusätzlichen Kalendertag einen vollen Tagesmietsatz in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich im Voraus.
  2. Sind auf der Mietware noch Benutzerkonten, Sperrcodes, Displaysperren oder IDs (z.B. Apple-IDs oder Google-IDs) aktiviert, sodass get-IT-easy e.K. das Gerät nicht zurücksetzen und weitervermieten kann, gilt sie ebenfalls als nicht ordnungsgemäß vollständig zurückgegeben. In diesem Fall fällt ebenfalls für jeden angebrochenen weiteren Kalendertag ein voller Tagesmietsatz an.
  1. Eine Verlängerung der Mietzeit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch unbedingt im Voraus mit get-IT-easy e.K. abgestimmt und schriftlich bestätigt werden. Die Durchsetzung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt nach § 546a BGB vorbehalten.

Definition Tagessatz Miete:
Ein „Tagessatz“ bezeichnet den anteiligen Mietpreis für einen einzelnen Tag. Er wird berechnet, indem der Gesamtmietpreis durch die vereinbarte Anzahl der Miettage geteilt wird. Jeder weitere Tag, an dem sich die Rückgabe der Mietware verzögert, wird mit dem zuvor definierten Tagessatz berechnet.

  • 6 Preise
  1. Sämtliche von get-IT-easy e.K. unterbreiteten Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Eine Reservierung von Mietware ist nicht möglich. Erst nach Eingang der Bestellung wird dem Mieter durch get-IT-easy e.K. mitgeteilt, ob die Ware in dem gewünschten Umfang zur Verfügung steht.

 

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung der Mietware ohne Lieferung, Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau sowie ohne Verpackung und Versand.

 

  1. Für weitere Dienst-, Werk- und Transportleistungen erstellt get-IT-easy e.K. auf Wunsch ein gesondertes Angebot.

 

  1. Es gelten ausschließlich die in dem jeweiligen Angebot von get-IT-easy e.K. genannten Preise.
  • 7 Transport
  1. Der Transport der Geräte erfolgt entweder
    a) durch den Mieter nach Abholung bzw. vor Anlieferung des Geräts im Lager des Vermieters oder
    b) auf Wunsch des Mieters durch Versand durch einen vom Vermieter beauftragten Versanddienstleister.
  2. Die Transportkosten trägt immer der Mieter.
  • 8 Transportrisiko
  1. Der Mieter trägt das Transportrisiko, sofern er den Transport beauftragt hat.

 

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel binnen 24 Stunden per E-Mail dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
  • 9 Gefahrenlast
  1. Die Rücksendung des Gerätes – einschließlich allem mitgeliefertem Zubehör – ist in der Versandverpackung, bruchsicher an den Vermieter durchzuführen.

 

  1. Die Versandverpackung ist diejenige, in welcher der Mietgegenstand zum Mieter/Benutzer geliefert wurde. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vorliegen einer Beschädigung der Versandverpackung, welche einen sicheren Transport gefährdet. In einem solchen Fall muss der Mieter eine gleichwertige Ersatzverpackung für den Rücktransport verwenden, um den Mietgegenstand vor Beschädigungen während des Transportes zu schützen.
  • 10 Lieferfristen/Teillieferung
  1. Liefertermine und -fristen gelten grundsätzlich nur als annähernd vereinbart, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas Abweichendes verbindlich festgelegt. Teillieferungen sind seitens get-IT-easy e.K. in zumutbarem Umfang zulässig. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Vertragspartner, sofern er Unternehmer ist, get-IT-easy e.K. schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist von get-IT-easy e.K. schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen statt der Leistung oder wegen Verzugs, es sei denn, get-IT-easy e.K. hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine Haftung von get-IT-easy e.K. für Verletzungen von Gesundheit, Körper und Leben bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Ist get-IT-easy e.K. aufgrund höherer Gewalt – insbesondere infolge von Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung – oder infolge unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von get-IT-easy e.K. liegen, an der rechtzeitigen Lieferung in zumutbarer Weise gehindert, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt ebenso, wenn entsprechende Umstände nicht bei get-IT-easy e.K., sondern bei deren Subunternehmern eintreten. Treten diese Umstände während eines bereits vorliegenden Verzugs ein, so sind sie dennoch nicht von get-IT-easy e.K. zu vertreten. get-IT-easy e.K. wird den Vertragspartner unverzüglich über Beginn und Ende derartiger Hindernisse informieren. Dauern solche Störungen länger als einen Monat an, ist jeder Vertragspartner berechtigt, binnen einer Frist von einer Woche den Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären. Von get-IT-easy e.K. bereits vereinnahmte Gegenleistungen werden im Falle eines Rücktritts unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

  1. Sämtliche Lieferverpflichtungen von get-IT-easy e.K. stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

 

  1. Der Versand von Ware erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage des Mieters und in jedem Fall auf dessen Gefahr. Spätestens mit der ordnungsgemäßen Versendung oder Übergabe der Ware an ein Logistikunternehmen geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Mieter über. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Teilleistung handelt oder wenn Aufstellung, Installation oder Montage Gegenstand des mit get-IT-easy e.K. geschlossenen Vertrages sind. Für den Abschluss eventueller Transportversicherungen ist der Mieter selbst verantwortlich.
    get-IT-easy e.K. ist lediglich verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß an ein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftendes Logistikunternehmen zu übergeben. Bei einem Versendungsgeschäft gemäß § 447 bzw. § 651 BGB in Verbindung mit § 447 BGB bestehen darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen von get-IT-easy e.K. Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann, findet die vorstehende Regelung in § 4 Abs. 4 keine Anwendung.

 

  1. Ist der Mieter Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, Minderlieferungen oder Falschlieferungen zu überprüfen und diese spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Lieferung gegenüber get-IT-easy e.K. schriftlich zu rügen. Unterbleibt diese Rüge innerhalb der genannten Frist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Stellt der Mieter eine Beschädigung der Ware fest, so ist bei einem Versendungskauf das Transportunternehmen zu informieren und der Schadensfall schriftlich zu protokollieren. Entsprechendes gilt, wenn die Transportverpackung unbeschädigt ist und die Beschädigung erst beim Auspacken entdeckt wird. Die Versandverpackung ist in jedem Fall aufzubewahren. Zusätzlich ist get-IT-easy e.K. unter Übersendung des Schadensprotokolls zu informieren.
  • 11 Anlieferung und Abholung
  1. Anlieferung

 

Trifft der von get-IT-easy e.K. beauftragte Logistikdienstleister den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, so hat der Mieter sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Übergabe der Mietware erfolgt ausschließlich durch persönliche Übergabe an den Mieter oder an eine durch den Mieter berechtigte Person.

 

  1. Abholung

            Ist die Mietware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß zur Abholung bereitgestellt     oder wird der Mieter von dem Logistikdienstleister nicht angetroffen, so hat der Mieter die   entstehenden Mehrkosten für die erneute Abholung zu tragen.

  • 12 Allgemeine Verhaltensregeln
  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich eigenständig über die ordnungsgemäße Nutzung und korrekte Bedienung der Geräte zu informieren.

 

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig, entsprechend der ordnungsgemäßen Nutzung und ggf. separater Benutzungshinweise, zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, auftretende Schäden unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Beanstandungen sind zu richten an:

            get-IT-easy e.K.
            Alte Reichsstr. 33
            97346 Iphofen
            UST-ID: DE318590374
            HRA 7960, AmtsG Würzburg

            Kontakt:
            Tel.: +49 9323 9 387 100
            Fax: +49 9323 90 19 999
            E-Mail: rent@get-it-easy.de

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietware vollständig, inklusive Zubehör, Verpackung und Bedienungsanleitungen, zurückzugeben. Fehlende Bestandteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

  1. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Mietgegenstände. Sämtliche Schäden oder Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände.

 

  1. Die Mietgegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht außerhalb des Landes genutzt werden, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

 

  1. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  1. Vom Vermieter angebrachte Seriennummernaufkleber dürfen nicht abgelöst oder überklebt werden. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Servicepauschale von 15 € pro Gerät an.

 

  1. Gibt der Mieter den Mietgegenstand beschädigt oder gar nicht zurück, haftet er für Reparaturkosten oder bei Unmöglichkeit einer Reparatur für den Neuwert sowie für den entgangenen Mietausfall.
  • 13 Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • 14 Geräteversicherung
  1. Tablets, Laptops und Apple TVs werden vom Vermieter gegen Diebstahl versichert. Der Mieter trägt im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 35 %.

 

  1. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Die Versicherung entfällt, wenn Geräte unbeaufsichtigt an einem ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Ort zurückgelassen werden. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Versicherung sind TVs, Smartphones, VR- und AR-Brillen sowie Zubehör.

 

  1. Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Deutschlands und gilt ab Verlassen des Gerätes vom Lager des Vermieters bis zur Rückkehr dorthin.
  • 15 Mangel während der Mietzeit
  1. Tritt während der Mietzeit ein Mangel oder Defekt auf, ist dieser vom Mieter unverzüglich nach Feststellung an get-IT-easy e.K. zu melden.

            Kontakt:

            E-Mail: rent@get-it-easy.de
            Telefon: 09323/9387100

  1. get-IT-easy e.K. bemüht sich zunächst um eine telefonische Fehlerbehebung. Bei längerfristigen Mietverträgen kann nach Ermessen von get-IT-easy e.K. eine Ersatzlieferung erfolgen.

 

  1. Eine Ersatzlieferung ist nur dann kostenfrei, wenn ein tatsächlicher technischer Defekt festgestellt wird. Kann kein Fehler am Gerät festgestellt werden, trägt der Mieter sämtliche Versand-, Abhol- und gegebenenfalls weitere Mietkosten.

 

  1. Ein unentgeltlicher telefonischer oder E-Mail-Support wird grundsätzlich nicht angeboten.
  • 16 Anerkennung der Software-Lizenzrechte
  1. Mitgelieferte Software darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden.
  2. Der Mieter haftet dafür, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist.

 

  1. Bei missbräuchlicher Nutzung stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen des Lizenzinhabers frei.
  • 17 Gewährleistung
  1. Mängelanzeigen sind stets in schriftlicher Form zu erheben.
  2. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten zusätzlich die Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB unter Berücksichtigung der Regelungen in § 5 Abs. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. get-IT-easy e.K. führt die Nacherfüllung bei fristgerecht angezeigten und berechtigten Mängelrügen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen durch.
    • Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so liegt es im Ermessen von get-IT-easy e.K., ob die Mängelbeseitigung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt.
    • Ist der Mieter hingegen Verbraucher, so steht ihm zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. get-IT-easy e.K. ist jedoch berechtigt, eine bestimmte Art der Nacherfüllung abzulehnen, sofern diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die jeweils andere Art der Nacherfüllung dem Verbraucher keine wesentlichen Nachteile verursacht (§§ 275 Abs. 2 und 3, 439 Abs. 3 sowie 635 Abs. 3 BGB).
  4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Mieter im Regelfall berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Handelt es sich jedoch nur um einen geringfügigen Mangel, der lediglich eine unerhebliche Vertragswidrigkeit begründet, besteht kein Rücktrittsrecht.
  5. Sofern der Mieter nach erfolgloser Nacherfüllung vom Vertrag zurücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Verlangt der Mieter nach fehlgeschlagener Nacherfüllung stattdessen Schadenersatz und ist ihm der Verbleib der Ware zumutbar, beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Mietpreis und dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn get-IT-easy e.K. vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig gehandelt hat oder wenn get-IT-easy e.K. eine Garantie übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung findet ebenso keine Anwendung bei Schäden an Körper, Gesundheit oder im Todesfall.
  6. Die Schadenersatzhaftung von get-IT-easy e.K. wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt, wenn gesetzliche Vertreter, Organe, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von get-IT-easy e.K. einen Schaden verursachen. Soweit get-IT-easy e.K. lediglich leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wird ferner die Haftung bei Verletzung von Nebenpflichten ausgeschlossen. Die genannten Haftungsbegrenzungen finden jedoch keine Anwendung in Fällen von Körper- oder Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.
  7. Zeigt der Mieter einen vermeintlichen Mangel an und stellt sich nach Überprüfung durch get-IT-easy e.K. oder den jeweiligen Gerätehersteller heraus, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt (z.B. Bedienfehler oder Nutzung nicht zugelassener Software), so trägt der Mieter sämtliche anfallenden Prüf- und Testkosten einschließlich eventueller Fahrt- und Logistikkosten.
  8. get-IT-easy e.K. übernimmt keine Haftung für Fehler, Schäden oder Ausfälle, die unmittelbar oder mittelbar aus der Verwendung inkompatibler Geräte, nicht lizenzierter, selbst entworfener oder nicht kommerzieller Software, Schriften oder Shareware entstehen. Es gelten insoweit die Nutzungsrechte der jeweiligen Rechteinhaber. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Mieter, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für die verwendete Hardware und Software besitzt.
  9. Vor Beginn jedweder Service-, Support- oder Reparaturarbeiten ist der Mieter selbständig zur Datensicherung verpflichtet. Dies gilt auch vor der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten durch get-IT-easy e.K.. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht übernommen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht in allen Anwendungsfällen ausgeschlossen, dass Softwareprogramme untereinander oder mit Hardware inkompatibel sein können.
  1. 1 Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche gegen get-IT-easy e.K. ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab dem Zeitpunkt gemäß § 447 BGB bei einem Versendungsgeschäft. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht, wenn get-IT-easy e.K. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ein bekanntes Problem arglistig verschwiegen wurde oder Körper und/oder Gesundheit verletzt werden bzw. das Leben des Vertragspartners in Gefahr ist.

10.2 Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften der §§ 438, 634a BGB.

10.3 Eventuelle vom Produkthersteller gewährte Garantien oder Verlängerungen der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.

  • 18 Haftung von get-IT-easy e.K.
  1. Ansprüche aus Produkthaftung gegen get-IT-easy e.K. beschränken sich auf die Benennung der get-IT-easy e.K. bekannten Hersteller oder Lieferanten. Weitergehende Produkthaftungsansprüche gegen get-IT-easy e.K. bestehen nicht.
  2. Die Haftung von get-IT-easy e.K. für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt.
  • 19 Eigentumsvorbehalt
  1. Die von get-IT-easy e.K. gelieferten Waren verbleiben im Eigentum von get-IT-easy e.K., bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Der Mieter trägt während dieser Zeit das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware.
  2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Mieter oder auf dessen Veranlassung erfolgt gemäß § 950 BGB für get-IT-easy e.K., ohne dass hieraus Verpflichtungen für get-IT-easy e.K. entstehen.
  1. Wird Ware verarbeitet oder umgebildet, erwirbt get-IT-easy e.K. anteiliges Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  1. Der Mieter tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte an get-IT-easy e.K. ab. Dies gilt auch für Forderungen aus Schecks, Wechseln oder Kontokorrentverhältnissen (Saldo).
  2. Veräußert der Mieter Waren, an denen get-IT-easy e.K. nur Miteigentum hält, beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Anteil der Forderungen, der dem Miteigentumsanteil von get-IT-easy e.K. entspricht. Bei der Veräußerung zusammen mit anderen Waren beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert der Vorbehaltsware.
  3. Übersteigen die get-IT-easy e.K. gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist get-IT-easy e.K. auf Verlangen des Mieters verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, die den genannten Wert übersteigen.
  4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Mieter die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Der Mieter ist verpflichtet, get-IT-easy e.K. unverzüglich zu informieren, wenn Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Ware oder abgetretene Forderungen erfolgen.
  5. Das Recht des Mieters zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder zum Einzug der abgetretenen Forderungen endet automatisch bei Pfändungen, Wechselprotesten oder Schecks sowie bei Zahlungseinstellung oder Insolvenzverfahren gegen den Mieter.
  6. Nimmt get-IT-easy e.K. Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurück, erfolgt dies stets nur zur Sicherung, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Eigentumsvorbehalte Dritter erkennt get-IT-easy e.K. nicht an; solchen wird ausdrücklich widersprochen.
  • 20 Datenschutz
  1. get-IT-easy e.K. speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung der geschlossenen Aufträge erforderlich ist. get-IT-easy e.K. verpflichtet sich, dabei die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Daten ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.
  • 21 Salvatorische Klausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
  • 22 Schriftform / Mündliche Nebenabreden
  1. Der vorliegende Vertrag bildet die abschließende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • 23 Rechte Dritter
  1. Die Geltendmachung angeblicher Rechte an der Mietsache durch Dritte (z.B. drohende Pfändung) ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  2. Im Falle einer erfolgten Pfändung ist dem Vermieter das Pfändungsprotokoll sowie gegebenenfalls der Pfändungsbeschluss unverzüglich vorzulegen.
  • 24 Gerichtsstand und Vertragssprache
  1. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Vertragspartei ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht.

Iphofen, den 15.03.2025