Mietbedingungen (AGB) von get-IT-easy e.K.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen, die von Mieter und Vermieter auch für alle zukünftigen Vermietungen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung anerkannt werden. Die vorliegenden Mietbedingungen gelten für alle Mietprodukte des Vermieters.
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
- Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Anbieter, Vertragspartner, Vertragsschluss
- Ihr Anbieter und Vertragspartner ist:
get-IT-easy e.K.
Alte Reichsstr. 33
97346 Iphofen - Maßgeblich für Vertragsschluss und Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung des Vermieters. Angebote sind freibleibend.
- Der Kunde wird unter Angabe seiner Kontaktdaten mittels einer Mietanfrage aufgefordert, eine Geräteauswahl zu treffen, eventuell Zubehör zu bestellen, die Mietzeit festzulegen und die Versandart zu bestimmen. Dies kann er über das im Online-Shop des Anbieters integrierte Bestellformular, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail abgeben. Der Kunde erhält eine E-Mail mit einer Auflistung von Mietgegenstand und Mietzins. Ist der Mieter mit den Bedingungen einverstanden, bestätigt er die Bestellung.
- Nach dem Vertragsschluss wird der Vertragstext vom Anbieter gespeichert.
- Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. In diesem Fall ist der Anbieter sowie der Kunde berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit (erster Miettag) beginnt bei Selbstabholern an dem Tag, an dem das Gerät vom Mieter abgeholt wird bzw. bei Versand am Tag des Eintreffens beim Mieter, als Nachweis gilt der Lieferbeleg des Lieferanten. Der letzte Miettag ist der Tag, an dem der Mieter das Gerät an den Vermieter zurück schickt oder übergibt, als Nachweis gilt der Lieferbeleg des Lieferanten. Sollte der Mieter keinen Lieferbeleg innerhalb von 7 Tagen nachweisen, so gilt der Tag an dem die Geräte bei der get-IT-easy e.K. eingehen als letzter Miettag. Es wird immer ein voller Miettag berechnet.
§ 4 Mietzins und Zahlungsmodalitäten
- Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum wird vom Vermieter mit dem ersten Miettag gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt. Ist der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum größer als 4 Wochen oder als ein Monat so wird vom Vermieter mit dem ersten Miettag die Miete für die Abschnitte von bis zu 4 Wochen bzw. bis zu einem Monat jeweils gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt.
- Eine Verlängerung der beauftragten Mietzeit ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, sofern die Mietsachen verfügbar sind. Die Verlängerung der Mietzeit muss beim Vermieter durch den Mieter/Benutzer vor Mietende angefragt werden. Verspätet zurück gesandte Mietsachen werden mit einem täglichen Mietzins von 20€ je Mietstück berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt hierbei in Intervallen von einer Woche oder vier Wochen oder einem Monat.
- Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder als Barzahlung bei Abholung vornehmen.
- Der Mieter erklärt sein Einverständnis zur möglichen Einholung von Wirtschaftsinformationen über ihn durch den Vermieter.
- Soweit nicht anders vereinbart sind die Mietgebühren, Nebenkosten, Konfigurationskosten und die Mehrwertsteuer rein netto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.
- Kommt der Mieter nach Zustellung einer Mahnung in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Gerätes zu fordern bzw. es auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, eine Inkassoorganisation mit der Beitreibung der Zahlung zu beauftragen.
- Storniert der Mieter – gleich aus welchem Grund – den Mietvertrag, so behält sich der Vermieter die Berechnung von Stornokosten vor.
Zeitraum Kostenanteil des Nettobetrags
Bis eine Woche vor Mietbeginn 50 %
Weniger als eine Woche vor Mietbeginn 100 % - Für Aufträge in einem Gesamtwert von weniger als EUR 50,- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- erhoben.
§ 5 Transport
Der Transport der Geräte erfolgt entweder
- durch den Kunden nach Abholung bzw. vor Anlieferung des Geräts im Lager des Vermieters oder
- auf Wunsch des Kunden durch Versand durch eine vom Vermieter beauftragte Spedition. Die Transportkosten trägt in jedem Fall der Mieter.
§ 6 Transportrisiko
Der Mieter trägt das Transportrisiko sofern er den Transport beauftragt hat. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel binnen 24 Stunden per Email dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
§ 7 Gefahrenlast
Die Rücksendung des Gerätes – einschließlich allem mitgeliefertem Zubehör – ist in der Originalverpackung, bruchsicher an den Vermieter durchzuführen. Die Originalverpackung ist diejenige, in welcher der Mietgegenstand zum Mieter/Benutzer geliefert wurde. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vorliegen einer Beschädigung des Originalkartons, welche einen sicheren Transport gefährdet. In einem solchen Fall muss der Mieter eine gleichwertige Ersatzverpackung für den Rücktransport verwenden, um den Mietgegenstand vor Beschädigungen während des Transportes zu schützen.
§ 8 Allgemeine Verhaltensregeln
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig, entsprechend der Bedienungsanweisung und separater Benutzungshinweise, zu behandeln und unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung und der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die beanstandungslose Übernahme der Mietsachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.
- Neben dem Gerät sind Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör Bestandteile des Mietgegenstandes und somit Eigentum des Vermieters. Nur bei der vollständigen Rückgabe sämtlicher Bestandteile des Mietgegenstandes erfüllte der Mieter/Benutzer seine vertraglichen Pflichten.
- Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur Personen zu gestatten, die über die hierfür notwendige Sachkunde verfügen.
- Der Mieter/Benutzer darf das Gerät nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung an einen Ort außerhalb des Landes verbringen, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde.
- Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter/Benutzer den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
- Vom Vermieter angebrachte Seriennummernaufkleber dürfen NICHT abgelöst oder überklebt werden! Bei Zuwiderhandlung wird eine Servicepauschale von 25€ pro Gerät fällig.
- Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so kann der Vermieter die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Kostenersatz in Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände verlangen. Darüber hinaus haftet der Mieter für den entgangenen Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde den Mietgegenstand gar nicht zurückgibt, selbst wenn die Rückgabe durch Diebstahl oder Zerstörung des Mietgegenstands während der Mietdauer unmöglich geworden ist.
§ 9 Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Geräteversicherung
Wenn Sie Tablets wie iPads mieten möchten, Apple TVs oder Laptops mieten, werden diese vom Vermieter gegen Diebstahl versichert. Der Mieter trägt im
Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% der aktuellen Wiederbeschaffungskosten pro Gerät. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag nur in Deutschland gilt. Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gerät das Lager des Vermieters verlässt bis zur Rückkehr des Geräts dorthin. Die Eintrittspflicht der Versicherung entfällt, wenn Geräte unbeaufsichtigt an einem ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Ort zurückgelassen werden. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen
ausführlichen Schadensbericht anzufertigen. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht führt zum vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes
und damit zur alleinigen Haftung des Mieters. Ausgeschlossen von der Versicherung sind: TVs, Smartphones, VR und AR Brillen und Zubehör. Drohnen sind gesondert durch eine Drohnenversicherung Haftpflicht- und Kaskoversichert.
§ 11 Anerkennung der Software-Lizenzrechte
Software, die mitgeliefert ist, darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter/Benutzer steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass die missbräuchliche Benutzung Schadensersatzansprüche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Höhe zur Folge haben kann. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen frei.
§ 12 Rechte Dritter
Die Geltendmachung angeblicher Rechte an der Mietsache durch Dritte (z.B. drohende Pfändung) ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer erfolgten Pfändung ist das Pfändungsprotokoll sowie ggf. andere für eine Drittwiderspruchsklage erforderliche Unterlagen sofort dem Vermieter zu übersenden.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Für alle auf der Grundlage dieser Mietbedingungen geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Vertragspartei, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Würzburg
- Die Vertragssprache ist deutsch.
Iphofen, 06.09.2022